
Motorrad Führerschein in Geretsried
Am
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- max. 45 km/h bbH
- Elektromotoren bis 4 KW
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
- Mindestalter: 16
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Theorie/Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzstoff: 2
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
A1
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
- Mindestalter: 16
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
- eingeschlossene Klassen: AM
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrten: 5
- Autobahnfahrten: 4
- Dunkelfahrten: 3
- Theorie/Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzstoff: 4
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
A2
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Mindestalter: 18
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
- eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) erforderlich. Die praktische Prüfung ist verpflichtend.
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrten: 5
- Autobahnfahrten: 4
- Dunkelfahrten: 3
- Theorie/Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzstoff: 4
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
A
Krafträder
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15 KW
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei
- Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 21 Jahre, wenn du nur Trikes fahren wirst
- 24 Jahre bei Direkterwerb
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
- eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A (mind. zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich. Die praktische Prüfung ist verpflichtend.
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrten: 5
- Autobahnfahrten: 4
- Dunkelfahrten: 3
- Theorie/Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12
- bei Erweiterung: 6
- Zusatzstoff: 4
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
mofa
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ein in Deutschland erforderliches Dokument, um einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal
50 ccm Hubraum zu fahren. Sie ist ab 15 Jahren nach theoretischer Ausbildung und bestandener Prüfung erhältlich, gilt aber nicht als vollwertige Fahrerlaubnis.
-
Mindestalter 15 Jahre
-
Ausbildung in Theorie und Praxis
-
6 x Doppelstunde Theorie
-
1 x Doppelstunde praktische Fahrstunde
b196
Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, 11 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg fahren – auch mit Beiwagen.
Du kannst diesen Führerschein ab einem Mindestalter von 25 Jahren machen.
Voraussetzungen:
- Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Teilnahme an einer Fahrerschulung (keine Prüfung)
Hinweis: Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 ist ein neuer Führerschein notwendig. Dafür fallen Verwaltungsgebühren an.
- 4 Theorieeinheiten à 90 Minuten
- 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten
- Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt ( Personalausweis oder Reisepass)
