Motorrad Führerschein in Geretsried

Am

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • max. 45 km/h bbH
  • Elektromotoren bis 4 KW
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
  • Mindestalter: 16
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Min.
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

A1

Krafträder

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
  • oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
  • Mindestalter: 16
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • eingeschlossene Klassen: AM
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrten: 5
  • Autobahnfahrten: 4
  • Dunkelfahrten: 3
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Min.
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

A2

Krafträder mit

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Mindestalter: 18
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) erforderlich. Die praktische Prüfung ist verpflichtend.

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrten: 5
  • Autobahnfahrten: 4
  • Dunkelfahrten: 3
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Min.
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

A

Krafträder

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 15 KW

Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei
  • Verbrennungsmotoren)
  • oder bbH über 45 km/h
    Leistung über 15 kW
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre, wenn du nur Trikes fahren wirst
  • 24 Jahre bei Direkterwerb
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2

Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A (mind. zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich. Die praktische Prüfung ist verpflichtend.

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrten: 5
  • Autobahnfahrten: 4
  • Dunkelfahrten: 3
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Min.
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

mofa

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ein in Deutschland erforderliches Dokument, um einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal

50 ccm Hubraum zu fahren. Sie ist ab 15 Jahren nach theoretischer Ausbildung und bestandener Prüfung erhältlich, gilt aber nicht als vollwertige Fahrerlaubnis.

  • Mindestalter 15 Jahre

  • Ausbildung in Theorie und Praxis

  • ⁠6 x Doppelstunde Theorie

  • ⁠⁠1 x Doppelstunde praktische Fahrstunde

b196

Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du Krafträder bis 125 cm³ Hubraum, 11 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg fahren – auch mit Beiwagen.

Du kannst diesen Führerschein ab einem Mindestalter von 25 Jahren machen.

Voraussetzungen:

  • Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Teilnahme an einer Fahrerschulung (keine Prüfung)

Hinweis: Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 ist ein neuer Führerschein notwendig. Dafür fallen Verwaltungsgebühren an.

  • 4 Theorieeinheiten à 90 Minuten
  • 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten
  • Benötigte Unterlagen:
  • Biometrisches Lichtbild
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt ( Personalausweis oder Reisepass)