Für deine Anmeldung musst du zunächst lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Erste-Hilfe-Kurse werden u.a. vom Bayerischen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Sanitätshilfe Oberland oder der Deutschen Unfallhilfe angeboten. Informiere dich am besten auf den jeweiligen Webseiten über Kurse in deiner Nähe.
Ja, das ist möglich.
Ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
mind. 12-mal allgemeiner Unterricht + klassenspezifischer Unterricht.
Mit Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
mind. 6-mal allgemeiner Unterricht + klassenspezifischer Unterricht.
Der reguläre Theorieunterricht findet zweimal die Woche, Dienstag & Donnerstag, von 18.30 – 20.00 Uhr statt.
Mittwochs bieten wir zu bestimmten Terminen Sonderunterricht an. Mehr dazu findest du im Kalender.
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Stundenanzahl, jedoch nicht der Unterrichtsstoff. Daher kannst du auch eine Stunde verpassen und musst lediglich die Gesamtsumme der Theorieeinheiten erreichen.
Zu deiner Prüfung kannst du dich ca. 2 Wochen vor dem Termin bei uns in der Fahrschule anmelden.
Die Anzahl normaler Übungsfahrstunden ist individuell und je Fahrer_in unterschiedlich. Gesetzlich vorgeschrieben sind folgende Fahrten:
Das richtet sich nach dem Zeitplan der Fahrschüler_innen. Fahrstunden finden von Montag bis Samstag statt. Du kannst auch mehrere Fahrstunden in einer Woche absolvieren.
Mit dem Führerschein B17 kannst du ca. 6 Monate vor dem Erreichen deines 17ten Lebensjahres beginnen.
Für die Anmeldung zum Führerschein B17 benötigst zusätzlich zu den generellen Antragsunterlagen folgendes:
Die Theorieprüfungen finden jede Woche beim TÜV in Wolfratshausen statt.
Zur Theorieprüfung kannst du antreten, sobald du alle Pflicht-Theoriestunden besucht hast (und frühestens 3 Monate vor Mindestalter).
Die praktische Prüfung kannst du antreten, wenn du alle Pflicht-Fahrstunden absolviert hast (und frühestens 1 Monat vor Mindestalter).
Nach Anmeldung zur Prüfung muss diese bezahlt werden, auch wenn du nicht antrittst.
AUSNAHME: Krankheitsfall (nur unter Vorlage einer Krankmeldung).
Ja, sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung kannst du alle 14 Tage wiederholen.
Ein Fahrsicherheitstraining, ob im Auto oder auf dem Motorrad, ist immer eine super Sache, um sein eigenes Fahrzeug auch in Extremsituationen beherrschen zu lernen. Ihr solltet allerdings nicht zu früh ein solches Training für euch buchen, sondern zunächst ein paar Monate Fahrerfahrung sammeln.
Anbieter für ein Fahrsicherheitstraining sind z.B. der ADAC, BMW, AUDI uvm.
Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit. Die Probezeit beginnt mit der ersten Erteilung eines Führerscheins (der Klassen A, A1, B) und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit nicht auffällig im Straßenverkehr wirst).