PKW-Führerschein in Geretsried

B

KFZ außer Klasse A1, A2 und A

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem/der Fahrer_in

Anhängerregelung

  • mit zG max. 750 kg
  • mit zG über 750 kg, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
  • Mindestalter: 18 (17 bei begleitetem Fahren)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrten: 5
  • Autobahnfahrten: 4
  • Dunkelfahrten: 3
  • Theorie/Doppelstunden á 90 Min.
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

BE

KFZ Klasse B mit Anhänger o. Sattelanhänger

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
  • zG Kombination max. 7 T
  • Mindestalter: 18 (17 bei begleitetem Fahren)
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrten: 3
  • Autobahnfahrten: 1
  • Dunkelfahrten: 1
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

B96

KFZ Klasse B mit Anhänger

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Kombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
  • Mindestalter: 18 (17 bei begleitetem Fahren)
  • Ausbildung: Schulung Theorie & Praxis
  • Prüfung: keine
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
  • Theorie: 2,5 x 60 Min.
  • Praktische Übung: 3,5 x 60 Min.
  • Fahren im Realverkehr: 1 x 60 Min.
  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass

B197

Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg führen – auch mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Außerdem ist das Führen bestimmter dreirädriger Kraftfahrzeuge möglich (ab 21 Jahren bei Motorleistung über 15 kW). Die Fahrerlaubnis beinhaltet außerdem die Klassen AM und L.

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) oder bei entsprechender Berufsausbildung (z. B. Berufskraftfahrer)

Besonderheiten:

Der Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 gilt im Ausland uneingeschränkt – es gibt keine Einschränkungen beim Führen von Schaltfahrzeugen.
Im Alltag entstehen Dir keine Nachteile durch die Schlüsselzahl 197. Bei Erwerb weiterer Führerscheinklassen kann es jedoch zu Unterschieden kommen – wir beraten Dich gerne dazu!

Die Ausbildung mit der Schlüsselzahl 197 erfolgt überwiegend auf Automatikfahrzeugen, wobei auch Teile mit Schaltfahrzeugen absolviert werden. Nach mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen erfolgt eine Testfahrt (mind. 15 Minuten). Bei erfolgreicher Fahrt erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen – trotz Prüfung auf Automatik!

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Lichtbild

  • amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt ( Personalausweis oder Reisepass)