DU KANNST ES
KAUM ERWARTEN?
DAFÜR GIBT’S DEN
FÜHRERSCHEIN B17!
DU KANNST ES
KAUM ERWARTEN?
DAFÜR GIBT’S DEN
FÜHRERSCHEIN B17!
Wenn du sechzehneinhalb Jahre alt bist, kannst du dich bei uns anmelden und mit dem Führerschein B17 in den Klassen B & BE beginnen!
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhältst du, sobald du 17 Jahre alt bist, eine befristete Prüfbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig sowie in Österreich unter denselben Bedingungen!
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis benötigen wir die Zustimmung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters. Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit deiner Begleitperson fahren.
DER FÜHRERSCHEIN B17
DOPPELTE ÜBUNG,
DOPPELTE SICHERHEIT
DER FÜHRERSCHEIN B17
DOPPELTE ÜBUNG
DOPPELTE SICHERHEIT
Ziel des „Begleiteten Fahrens ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger_innen zu erhöhen. Diese Personengruppe ist überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Die Gründe dafür sind meist mangelnde Erfahrung und erhöhte Risikobereitschaft.
Wir bieten eine kostenlose Einweisung (Infogespräch) für B17-Fahrschüler_innen und Begleitpersonen an. Diese ist keine Pflicht, wird allerdings von mehreren Organisationen empfohlen (TÜV-Süd, Bayerisches Staatsministerium des Innern, Landesverband bayerischer Fahrlehrer, Deutsche Verkehrswacht, etc.).